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für Sopran, Alt, Tenor und Bass, Violine I+II, Viola, Violoncello I+II, Basso continuo

Die Kantate «Nur jedem das Seine» BWV 163 wirkt wie ein kammermusikalisches Gegenstück zur Festkantate BWV 119. Dies hat nicht nur mit ihrer auf 1715 anzusetzenden Weimarer Entstehungszeit zu tun, sondern vor allem mit ihrer umgekehrten Blickrichtung. Werden doch in Salomo Francks Libretto die irdischen Autoritäten nicht als weise Obrigkeit gepriesen, sondern als unabänderliches Übel dargestellt, mit dem es in einer Welt der Auskunftspflichten und Rechnungslegungen zu leben gilt. Dabei wird das biblische Gleichnis vom Zinsgroschen im Sinne der lutherischen Zwei-Reiche-Lehre so interpretiert, dass das «Herze» weiterhin dem «Höchsten» vorbehalten bleibt und somit Staat und Herrschaftsrecht ihre Grenze an einem Bereich der inneren (Glaubens-)Freiheit finden.